LG Dresden vom 12.09.2003
13 S 177/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2004, 367

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund starken Abbremsens mehrerer Fahrzeuge an einer Geschwindigkeitsmessanlage

LG Dresden, vom 12.09.2003 - Aktenzeichen 13 S 177/03

DRsp Nr. 2008/13657

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund starken Abbremsens mehrerer Fahrzeuge an einer Geschwindigkeitsmessanlage

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil ein vorausfahrendes Fahrzeug an einer Geschwindigkeitsmessanlage stark abbremst, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des Auffahrenden angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZV 2004, 367