Der Kläger beansprucht nach Teil-Regulierung unter Zugrundelegung einer Haftungsquote von 50 % vollen weiteren Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 26.12.2001 gegen 10.50 Uhr in Frankfurt/M. in der Tiefgarage im N.-Zentrum ereignet hat. Beteiligte Fahrzeuge waren der von dem Kläger selbst gefahrene Pkw OPEL (xxx) des Klägers und ein von dem Beklagten zu 1) selbst gefahrener, bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherter Pkw (xxx) des Beklagten zu 1). Beschädigt wurde der Pkw des Klägers im Frontbereich mit Schwerpunkt links und der Pkw des Beklagten zu 1) im Bereich der linken hinteren Seite.
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