Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 03.03.2000 auf dem Parkplatz der Firma ... an der ...-Straße in H. geltend. Der Kläger ist Eigentümer und Halter des bei dem Unfall beschädigten Kfz Daimler Benz mit dem amtlichen Kennzeichen xxx, welches am Unfalltag von der Drittwiderbeklagten zu 1), Frau ..., geb. ..., gefahren wurde und welches bei der Drittwiderbeklagten zu 2) haftpflichtversichert ist. Die Beklagte zu 1) ist Halterin und war Fahrerin des gegnerischen Fahrzeuges Opel Omega mit dem amtlichen Kennzeichen xxx, welches bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert ist.
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