AG Hannover - Urteil vom 02.11.2001
511 C 7367/00
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2002, 76

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Ausparken auf einem Parkplatz

AG Hannover, Urteil vom 02.11.2001 - Aktenzeichen 511 C 7367/00

DRsp Nr. 2008/13743

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Ausparken auf einem Parkplatz

Kollidiert beim Ausparken auf einem Parkplatz das ausfahrende Fahrzeug mit einem rückwärts auf dem Fahrstreifen fahrenden, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des rückwärts fahrenden Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 03.03.2000 auf dem Parkplatz der Firma ... an der ...-Straße in H. geltend. Der Kläger ist Eigentümer und Halter des bei dem Unfall beschädigten Kfz Daimler Benz mit dem amtlichen Kennzeichen xxx, welches am Unfalltag von der Drittwiderbeklagten zu 1), Frau ..., geb. ..., gefahren wurde und welches bei der Drittwiderbeklagten zu 2) haftpflichtversichert ist. Die Beklagte zu 1) ist Halterin und war Fahrerin des gegnerischen Fahrzeuges Opel Omega mit dem amtlichen Kennzeichen xxx, welches bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert ist.