OLG Celle - Urteil vom 10.05.2001
14 U 117/00
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 18 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 175
Vorinstanzen:
LG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 436/98

Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem jugendlichen Radfahrer

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2001 - Aktenzeichen 14 U 117/00

DRsp Nr. 2004/8014

Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem jugendlichen Radfahrer

Kommt es aufgrund des Verschuldens eines jugendlichen (9-jährigen) Radfahrers zu einem Unfall mit einem PKW, so ist die Betriebsgefahr des PKW mit 40% zu berücksichtigen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 18 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Beklagten hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat - jedenfalls im Ergebnis - zu Recht ihre 40%ige Mithaftung gemäß §§ 7, 18 StVG für die Behandlungskosten festgestellt, die der Klägerin aufgrund der Verletzungen der bei ihr versicherten ##### entstanden sind, die diese als seinerzeit knapp 9-jährige Radfahrerin am 26. Juni 1997 gegen 15:00 Uhr bei dem Zusammenstoß mit dem von der Beklagten zu 1 gesteuerten Pkw Fiat Uno der Beklagten zu 2 erlitten hat.