OLG Karlsruhe vom 09.02.2001
10 U 119/00
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § ;
Fundstellen:
r+s 2002, 280
VRS 103, 21

Haftungsverteilung bei Kollision eines abbiegenden Fahrzeugs mit einem sich der Einmündung nähernden Omnibus

OLG Karlsruhe, vom 09.02.2001 - Aktenzeichen 10 U 119/00

DRsp Nr. 2008/13603

Haftungsverteilung bei Kollision eines abbiegenden Fahrzeugs mit einem sich der Einmündung nähernden Omnibus

Biegt ein Fahrzeug rechts ab und kommt es in dieser Straße zur Kollision mit einem entgegenkommenden vorfahrtberechtigten Omnibus, so hat das abbiegende Fahrzeug wegen seiner Vorfahrtverletzung die alleinige Verantwortung auch dann, wenn der Omnibus wegen am Fahrbahnrand parkender Fahrzeuge und vorhandener Blumenkübel teilweise die Gegenfahrbahn in Anspruch nehmen muss.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § ;
Fundstellen
r+s 2002, 280
VRS 103, 21