Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Tiefgarage ausfahrenden PKW-Fahrers mit einem auf dem Bürgersteig fahrenden Radfahrer
AG Augsburg, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 16 C 2159/01
DRsp Nr. 2003/16813
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Tiefgarage ausfahrenden PKW-Fahrers mit einem auf dem Bürgersteig fahrenden Radfahrer
Kommt es zu einer Kollision eines über den Gehweg aus einer Tiefgarage ausfahrenden Fahrzeugs mit einem verbotswidrig auf dem Gehweg fahrenden Radfahrer, so ist eine Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des Radfahrers angemessen, weil der PKW-Fahrer in dieser Situation nicht § 10StVO zu beachten hat, sondern lediglich die allgemeine Rücksichtnahmepflicht des § 1 Abs. 2StVO.