LG Halle - Urteil vom 17.07.1998
1 S 55/98
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NZV 1999, 171
NZV 1999, 171
ZfS 1999, 55
ZfS 1999, 55
ZfS 1999, 55

Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Fahrzeugkolonne überholenden Fahrzeugs mit einem durch eine Lücke in der Kolonne links Abbiegenden

LG Halle, Urteil vom 17.07.1998 - Aktenzeichen 1 S 55/98

DRsp Nr. 1999/5662

Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Fahrzeugkolonne überholenden Fahrzeugs mit einem durch eine Lücke in der Kolonne links Abbiegenden

Kommt es zu einer Kollision eines eine Fahrzeugkolonne links überholenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug, das durch eine Lücke in der Kolonne, die zum Zwecke des Einbiegens freigehalten wurde, auf die Vorfahrtstraße auffährt, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen. Gegenüber der Vorfahrtverletzung ist auch von einem Verschulden des überholenden Fahrzeugs auszugehen, weil in den neuen Bundesländern immer noch eine deutlich erhöhte Bereitschaft besteht, nicht bevorrechtigtem Verkehr die Chance zur Einfädelung zu geben.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
NZV 1999, 171
NZV 1999, 171
ZfS 1999, 55
ZfS 1999, 55
ZfS 1999, 55