AG Essen - Urteil vom 15.04.2008
9 C 1/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 4 Abs. 1; StVO § 7 Abs. 5;
Fundstellen:
SP 2008, 280

Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Abbiegevorgang nach rechts abbrechenden, nach links herüberziehenden Pkw mit einem links überholenden Motorrad; Höhe des Schmerzensgeldes bei Kniegelenksdistorsion mit Zerrung des Innenbandes und Prellung, Operation mit 54 Tagen Arbeitsunfähigkeit

AG Essen, Urteil vom 15.04.2008 - Aktenzeichen 9 C 1/08

DRsp Nr. 2009/8268

Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Abbiegevorgang nach rechts abbrechenden, nach links herüberziehenden Pkw mit einem links überholenden Motorrad; Höhe des Schmerzensgeldes bei Kniegelenksdistorsion mit Zerrung des Innenbandes und Prellung, Operation mit 54 Tagen Arbeitsunfähigkeit

1. Bricht ein Pkw einen Fahrspurwechsel nach rechts ab und zieht er wieder links herüber, so dass ein auf der Linksabbiegerspur überholender Motorradfahrer zum Bremsen gezwungen wird und stürzt, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Pkw gerechtfertigt. 2. 1333,33 EUR Schmerzensgeld unter Berücksichtigung der Mithaftungsquote von 1/3 für einen Mann aus Verkehrsunfall, der folgende Verletzungen erlitt: Kniegelenksdistorsion mit Prellung und Zerrung des Innenbandes. Stationäre Behandlung zur Erstversorgung; danach 17 ambulante Behandlungstermine. 55 Tage Arbeitsunfähigkeit. Ohne Mithaftung wäre ein Schmerzensgeld von 2000 EUR angemessen gewesen.

Tenor: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 533,33 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.07 und weitere 33,33 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.07 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 73 % der Kläger und zu 27 % die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.