AG Essen - Urteil vom 24.09.2008 (29 C 161/08)
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein - weiteres - Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz ab 19. Dezember 2007 zu zahlen. Die [...]