I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 239,20 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 07.02.2008 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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