Tenor: Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 23.08.2007 - 113 C 332/06 teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin über die durch das Urteil des Amtsgerichts Siegburg bereits zuerkannten 464,06 Euro nebst 81,43 Euro vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten hinaus weitere 880, 11 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2006 sowie weitere 20,94 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.10.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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