LG Lübeck - Urteil vom 27.05.2008
6 O 369/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 6; StVO § 9 Abs. 1; StVO § 11 Abs. 3;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2009, 8

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

LG Lübeck, Urteil vom 27.05.2008 - Aktenzeichen 6 O 369/05

DRsp Nr. 2009/22183

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Kommt es zur Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Linksabbiegers gerechtfertigt, wenn dieser den Abbiegevorgang nicht rechtzeitig angekündigt hat und abgebogen ist, obwohl er überholt wird.

LANDGERICHT LÜBECK

URTEIL

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

............,

......................................

- Klägerin -

Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwälte ..... und Kollegen,

g e g e n

1. .................Versicherungs-Gesellschaft a.G., vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Vorsitzenden,

- Beklagte -

2. .................,

.............................

- Beklagter -

Prozessbevollmächtigter zu 1 - 2 : Rechtsanwalt

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck auf die mündliche Verhandlung vom 06. Mai 2008 durch den Richter Dr. Mager als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe vin 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 5.224,55 Euro.