LANDGERICHT LÜBECK
URTEIL
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
............,
......................................
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ..... und Kollegen,
g e g e n
1. .................Versicherungs-Gesellschaft a.G., vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Vorsitzenden,
- Beklagte -
2. .................,
.............................
- Beklagter -
Prozessbevollmächtigter zu 1 - 2 : Rechtsanwalt
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck auf die mündliche Verhandlung vom 06. Mai 2008 durch den Richter Dr. Mager als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe vin 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 5.224,55 Euro.
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