LG Stade - Urteil vom 02.06.2008
1 S 25/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 6; StVO § 9 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 11 Abs. 3;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2009, 8

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden, mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Motorrad

LG Stade, Urteil vom 02.06.2008 - Aktenzeichen 1 S 25/07

DRsp Nr. 2009/22188

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden, mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Motorrad

1. Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Motorrad, das zuvor zwei weitere Fahrzeuge und anschließend den Linksabbieger überholt hat, so gelten die Regeln des Anscheinsbeweises für ein Verschulden des Linksabbiegers nicht. 2. Es vielmehr eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des überholenden Motorradfahrers gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 6; StVO § 9 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 11 Abs. 3;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2009, 8