AG Schweinfurt vom 26.04.2000
2 C 1582/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 366

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Fahrzeug

AG Schweinfurt, vom 26.04.2000 - Aktenzeichen 2 C 1582/99

DRsp Nr. 2008/13768

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Fahrzeug

Überholt ein Fahrzeug zwei Fahrzeuge in einem Zug und übersieht es dabei, dass ein Kraftfahrer seine Absicht, links abzubiegen, deutlich angezeigt hat, so ist im Falle einer Kollision eine Schadensverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Überholers angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 3 ;
Fundstellen
DAR 2000, 366