OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.01.2008
4 U 114/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main, 2-25 O 274/06,

Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit einem rechts überholenden Pkw

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.01.2008 - Aktenzeichen 4 U 114/07

DRsp Nr. 2009/15485

Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit einem rechts überholenden Pkw

Kommt es zu einer Kollision zwischen einem Lkw und einem diesen unter verkehrswidriger Benutzung einer Rechtsabbiegespur rechts überholenden Pkw, so trägt dieser die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz des an seinem Fahrzeug bei einem Unfall mit dem vom Beklagten zu 3) gefahrenen Lastkraftwagen am ...2006 entstandenen Sachschaden in Höhe von 8.715,87 €.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils verwiesen.

Das Landgericht hat die Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen, weil die Beweisaufnahme den Vortrag des Klägers über den Hergang des Unfalls nicht bestätigt habe. Es hat unter anderem ausgeführt, dem Zeugen Z1 könne nicht gefolgt werden, weil nicht nachvollziehbar sei, dass der angeblich unfallverursachende LKW nicht zu sehen gewesen sein soll, "wenn er auf den PKW des Klägers hinein gefahren sein soll".

Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers, mit der er seinen Klageantrag in vollem Umfang weiter verfolgt.