Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 19.05.1998 in ... geltend, bei dem er als Kradfahrer vom Beklagten zu 1), der mit seinem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw nach links auf eine Autobahnauffahrt abbiegen wollte, im Gegenverkehr erfasst wurde. Vor der Annäherung an die Unfallstelle durchfuhr der Kläger dabei eine ansteigende Linkskurve. Der Beklagte zu 1) hatte sich für den Abbiegevorgang zuvor auf der in der Örtlichkeit vorhandenen Linksabbiegerspur eingeordnet.
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