AG Frankfurt/Oder - Urteil vom 04.01.2008
22 C 910/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2008, 139

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit der geöffneten Fahrertür eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs

AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 04.01.2008 - Aktenzeichen 22 C 910/07

DRsp Nr. 2009/22531

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit der geöffneten Fahrertür eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs

Wird ein Fahrzeug mit geöffneter Fahrertür am Straßenrand abgestellt und fährt ein vorbeifahrendes Fahrzeug gegen die Tür, so ist eine Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des vorbeifahrenden Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2008, 139