OLG Celle - Urteil vom 28.01.1988
5 U 327/86
Normen:
StVO § 1 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
VRS 76, 105

Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden Tür eines in einer Parkbucht geparkten Fahrzeugs

OLG Celle, Urteil vom 28.01.1988 - Aktenzeichen 5 U 327/86

DRsp Nr. 1994/8412

Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden Tür eines in einer Parkbucht geparkten Fahrzeugs

Fährt ein Radfahrer im morgendlichen Berufsverkehr an rechts am Fahrbahnrand in Parkbuchten geparkten Fahrzeugen vorbei und öffnet sich die Tür eines Fahrzeugs, so dass es zu einem Sturz und schweren Verletzungen kommt, so trifft den Radfahrer kein Mitverschulden, da ein Radfahrer darauf vertrauen kann, dass eine PKW-Tür nicht geöffnet wird, während er daran vorbei fährt.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 1, 2 ;

Hinweise:

(40-50 m ausreichend). Der BGH hat die Annahme der Revision der Bekl. mit Beschluß v. 22.11.1988 - VI ZR 52/88 - abgelehnt.

Fundstellen
VRS 76, 105