Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts auf die Fahrbahn auf fahrenden Kleintransporters mit einem dabei von hinten herannahender Bus
LG Itzehoe, vom 11.07.2003 - Aktenzeichen 7 O 130/03
DRsp Nr. 2008/13685
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts auf die Fahrbahn auf fahrenden Kleintransporters mit einem dabei von hinten herannahender Bus
Fährt ein Kleintransporter rückwärts auf die Fahrbahn auf und kollidiert dabei ein von hinten herannahender Bus mit auf dem Dach des Kleintransporters transportierten Kupferrohren, so ist eine Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des Kleintransporters angemessen.