Haftungsverteilung bei Kollision eines zuvor rechts überholenden Motorrad-Fahrers mit einem LKW auf der Überholspur einer Autobahn
OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1998 - Aktenzeichen 32 U 205/97
DRsp Nr. 1999/9967
Haftungsverteilung bei Kollision eines zuvor rechts überholenden Motorrad-Fahrers mit einem LKW auf der Überholspur einer Autobahn
Überholt ein Motorradfahrer auf der Autobahn zunächst ein Fahrzeug verbotswidrig auf dem rechten Fahrstreifen, um dann wieder auf die Überholspur zu wechseln und kommt es dort zu einer Kollision mit einem unmittelbar zuvor nach links ausgescherten LKW, so trifft den Motorradfahrer die alleinige Haftung.