OLG Hamm - Urteil vom 16.09.1998
32 U 205/97
Normen:
StVG § 7 Abs. 2 § 17 ; StVO § 5 § 7 Abs. 5 § 3 § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1999, 24
OLGReport-Hamm 1998, 351
VersR 1999, 1166

Haftungsverteilung bei Kollision eines zuvor rechts überholenden Motorrad-Fahrers mit einem LKW auf der Überholspur einer Autobahn

OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1998 - Aktenzeichen 32 U 205/97

DRsp Nr. 1999/9967

Haftungsverteilung bei Kollision eines zuvor rechts überholenden Motorrad-Fahrers mit einem LKW auf der Überholspur einer Autobahn

Überholt ein Motorradfahrer auf der Autobahn zunächst ein Fahrzeug verbotswidrig auf dem rechten Fahrstreifen, um dann wieder auf die Überholspur zu wechseln und kommt es dort zu einer Kollision mit einem unmittelbar zuvor nach links ausgescherten LKW, so trifft den Motorradfahrer die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 2 § 17 ; StVO § 5 § 7 Abs. 5 § 3 § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1999, 24
OLGReport-Hamm 1998, 351
VersR 1999, 1166