Haftungsverteilung bei Kollision nach dem Einfahren auf eine vorfahrtberechtigte Straße
OLG Köln, Urteil vom 07.05.1998 - Aktenzeichen 18 U 241/97
DRsp Nr. 1999/1780
Haftungsverteilung bei Kollision nach dem Einfahren auf eine vorfahrtberechtigte Straße
1. Eine Vorfahrtverletzung ist nicht gegeben, wenn für das wartepflichtige Fahrzeug bei dem Einbiegen in die Vorfahrtstraße vorfahrtberechtigter Gegenverkehr nicht wahrzunehmen ist.2. Kommt es alsdann zu einer Kollision mit einem mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit (98 km/h statt 50 km/h) geführten Fahrzeug, so trifft dieses das überwiegende Verschulden. Jedoch tritt die Betriebsgefahr des einbiegenden Fahrzeugs nicht vollständig zurück, so dass eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Vorfahrtstraße fahrenden Fahrzeugs gerechtfertigt ist.