Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz
AG Sulingen, Urteil vom 28.10.2008 - Aktenzeichen 3 C 114/08
DRsp Nr. 2009/22162
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz
Kommt es auf einem öffentlichen Parkplatz unter nicht näher geklärten Umständen zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, so ist eine hälftige Schadensteilung auch dann angemessen, wenn das eine Fahrzeuge den Parkplatz auf einer öffentlichen, aber nicht vorfahrtberechtigten Straße überquert hat.