LG Hanau - Urteil vom 29.09.2003
4 O 545/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 7 Abs. 4, 5 § 4 ;
Fundstellen:
zfs 2004, 205

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei Verengung von zwei auf eine Fahrspur

LG Hanau, Urteil vom 29.09.2003 - Aktenzeichen 4 O 545/03

DRsp Nr. 2008/13675

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei Verengung von zwei auf eine Fahrspur

Ist wegen einer Baustelle eine von zwei Fahrspuren gesperrt und müssen daher die Fahrzeuge von der später gesperrten rechten Fahrspur auf die linke wechseln, so trägt ein wechselndes Fahrzeug 70% der Haftung, wenn es zu einer Kollision mit einem Fahrzeug auf der linken Fahrspur bei Einscheren kommt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 7 Abs. 4, 5 § 4 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls.