Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.05.2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 10.000, Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2007 sowie vorprozessuale Anwaltsgebühren in Höhe von 775,64 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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