OLG Hamm vom 22.01.2001
6 U 149/00
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
r+s 2001, 412

Haftungsverteilung bei Überfahren eines alkoholisierten Fußgängers durch einen PKW

OLG Hamm, vom 22.01.2001 - Aktenzeichen 6 U 149/00

DRsp Nr. 2008/13587

Haftungsverteilung bei Überfahren eines alkoholisierten Fußgängers durch einen PKW

Läuft ein alkoholisierter Fußgänger nachts bei Dunkelheit und Regen unmittelbar vor einen herannahenden PKW und wird er von dem PKW erfasst, so tritt sein Verschulden gegen die Betriebsgefahr des PKW jedenfalls dann völlig zurück, wenn dieser mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geführt wurde und der Fahrer wegen fehlender Bebauung nicht mit querenden Fußgänger rechnen musste.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen
r+s 2001, 412