Auf die Berufung des Klägers wird das urteil des Amtsgerichts Grevesmühlen vom 16.04.2003, Az.:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.000,- EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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