LG Saarbrücken vom 17.07.2003
2 S 241/02
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
zfs 2003, 588

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

LG Saarbrücken, vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 2 S 241/02

DRsp Nr. 2008/13716

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

Kommt es zu einer Kollision eines wartepflichtigen, aus einer Nebenstraße herausfahrenden Fahrzeugs mit einem auf der Vorfahrtstraße geführten und ist ursächlich hierfür, dass das vorfahrtberechtigte Fahrzeug den eine hinter der Einmündung liegende Parklücke anfahren will und den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt hat, so ist von einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen
zfs 2003, 588