LG Darmstadt vom 15.05.2003
13 O 92/02
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 § 8 ;
Fundstellen:
zfs 2003, 540

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an unübersichtlicher Stelle

LG Darmstadt, vom 15.05.2003 - Aktenzeichen 13 O 92/02

DRsp Nr. 2008/13651

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an unübersichtlicher Stelle

Biegt ein LKW-Fahrer in einer unübersichtlichen Verkehrssituation mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h aus einer wartepflichtigen Straße nach links in eine vorfahrtberechtigte ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem von links herannahenden Motorradfahrer, so trifft den LKW keine Haftung, wenn er zum Zeitpunkt der Einleitung des Abbiegevorgangs das Motorrad noch nicht wahrnehmen konnte.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 § 8 ;
Fundstellen
zfs 2003, 540