Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an unübersichtlicher Stelle
LG Darmstadt, vom 15.05.2003 - Aktenzeichen 13 O 92/02
DRsp Nr. 2008/13651
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an unübersichtlicher Stelle
Biegt ein LKW-Fahrer in einer unübersichtlichen Verkehrssituation mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h aus einer wartepflichtigen Straße nach links in eine vorfahrtberechtigte ein und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem von links herannahenden Motorradfahrer, so trifft den LKW keine Haftung, wenn er zum Zeitpunkt der Einleitung des Abbiegevorgangs das Motorrad noch nicht wahrnehmen konnte.