Halter- und Versicherungsermittlung

Autoren: Alric/Nitzsche

Die Daten der Versicherung des gegnerischen Fahrzeugs können dem von der Versicherung zur Verfügung gestellten Constat Amiable oder der in der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebrachten Versicherungsvignette entnommen werden.

In Frankreich gibt es bisher kein Zentralregister, in dem alle zugelassenen Fahrzeuge und die jeweilige Haftpflichtversicherung verzeichnet sind. Die Fahrzeughalter werden bei den jeweiligen Präfekturen registriert. Diese erteilen aber Privatpersonen und Anwälten keine Auskunft. Eine solche erhalten nur Versicherungen, wobei aus diesen Registern die Haftpflichtversicherer nicht hervorgehen.

Zwischenzeitlich wurde aufgrund der 4. KH-Richtlinie in Frankreich eine Auskunftsstelle eingerichtet, durch welche man an die Halterdaten kommen kann.

Organisme d'Information (OI)Association pour la Gestion du Risque en Assurance Section de A.G.I.R.A. 1 rue Jules Lefevre 75764 Paris Cedex 09 Frankreich Tel.: +33 153 215036 Fax: +33 153 212474 E-Mail: orginfo@agira.asso.fr https://www.agira.asso.fr

Dort ist jedoch nicht die Pflichtversicherung des angemeldeten Fahrzeugs registriert.