KG - Beschluss vom 08.11.2018
3 Ws (B) 249/18 - 162 Ss 114/18
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; OWiG § 51 Abs. 3; StVG § 26 Abs. 3; VwZG § 8;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 28.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 342 OWi 187/18

Heilung eines Zustellungsmangels aufgrund Ausstellung einer Verteidigervollmacht

KG, Beschluss vom 08.11.2018 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 249/18 - 162 Ss 114/18

DRsp Nr. 2019/65

Heilung eines Zustellungsmangels aufgrund Ausstellung einer Verteidigervollmacht

Ist in einer einem Rechtsanwalt schriftlich erteilten Vollmacht die Entgegennahme von Zustellungen ausdrücklich ausgeschlossen und wird an diesen gleichwohl zugestellt, so heilt die spätere Ausstellung einer Verteidigervollmacht den zuvor bestehenden Zustellungsmangel.

Auf den Antrag des Betroffenen auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts wird der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 28. August 2018 aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. Juni 2018 wird verworfen.

Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; OWiG § 51 Abs. 3; StVG § 26 Abs. 3; VwZG § 8;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht Tiergarten hat den Betroffenen wegen eines fahrlässig begangenen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 220,00 Euro verurteilt, nach § 25 Abs. 1 StVG ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet und nach § 25 Abs. 2a StVG eine Bestimmung über dessen Wirksamwerden getroffen.