BayObLG - Urteil vom 18.08.2003
1 St RR 67/03
Normen:
StGB § 222 § 315c Abs. 1 Nr. 1b § 46 § 56 ;
Fundstellen:
BayObLGSt 2003, 100
DAR 2003, 527
NJW 2003, 3499

Höhe der Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung infolge erkannter Übermüdung

BayObLG, Urteil vom 18.08.2003 - Aktenzeichen 1 St RR 67/03

DRsp Nr. 2005/15041

Höhe der Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung infolge erkannter Übermüdung

»Fährt ein Lkw-Fahrer, der seine Übermüdung erkannt hat, infolge eines Sekundenschlafs ungebremst in ein Stauende und werden dabei andere Verkehrsteilnehmer getötet und verletzt, so kann eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nicht mit der Erwägung ausgeschlossen werden, eine derart hohe Strafe komme in der Regel nur bei Unfällen auf Grund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit in Betracht.«

Normenkette:

StGB § 222 § 315c Abs. 1 Nr. 1b § 46 § 56 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und zwei Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem entzog es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis, zog den Führerschein ein und verhängte eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von 22 Monaten.