I.
Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und zwei Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem entzog es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis, zog den Führerschein ein und verhängte eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von 22 Monaten.
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