OLG Koblenz - Beschluss vom 23.04.2014
2 SsBs 14/14
Normen:
StVG § 24a Abs. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 2; BKatV § 4 Abs. 3;

Kein Absehen vom Regelfahrverbot ohne kritische Prüfung der Behauptung des Betroffenen zu einem drohenden Arbeitsplatzverlust

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - Aktenzeichen 2 SsBs 14/14

DRsp Nr. 2014/13504

Kein Absehen vom Regelfahrverbot ohne kritische Prüfung der Behauptung des Betroffenen zu einem drohenden Arbeitsplatzverlust

Nach der Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG kann nur in besonderen Ausnahmefällen von der Verhängung des Regelfahrverbots abgesehen werden. Hierunter kann grundsätzlich ein drohender Arbeitsplatzverlust fallen. Der Tatrichter ist jedoch verpflichtet, diesen Einwand des Betroffenen kritisch zu hinterfragen und sich nicht auf eine bloße schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers zu verlassen. Vielmehr hat er den Arbeitgeber als Zeugen zu hören und die angedrohte Kündigung auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf ihre Erfolgsaussicht zu prüfen.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Trier vom 26. November 2013 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Trier zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 24a Abs. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 2; BKatV § 4 Abs. 3;

Gründe

I.