BayObLG - Beschluss vom 27.06.2002
1 ObOWi 244/02
Normen:
StVO § 37 Abs. 2 ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DAR 2002, 521
NZV 2002, 517
VRS 103, 390
VersR 2003, 520

Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer Kreuzung

BayObLG, Beschluss vom 27.06.2002 - Aktenzeichen 1 ObOWi 244/02

DRsp Nr. 2002/13294

Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer Kreuzung

»Von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, muss eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden; missachtet er dennoch das Rotlicht, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines sog. Augenblicksversagens nicht in Betracht (im Anschluß an BayObLGSt 1998, 194/196).«

Normenkette:

StVO § 37 Abs. 2 ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand: