Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung bei rotem Ampellicht auf Geradeausspur, anschließendes Linksabbiegen bei grünem Ampellicht für die Linksabbiegespur
KG, Urteil vom 23.03.2001 - Aktenzeichen 2 Ss 33/01; 3 Ws (B) 84/01
DRsp Nr. 2004/1305
Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung bei rotem Ampellicht auf Geradeausspur, anschließendes Linksabbiegen bei grünem Ampellicht für die Linksabbiegespur
»Ein qualifizierter Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 34.2. des Bußgeldkatalogs liegt nicht vor, wenn der Betroffene mit dem Fahrzeug während der Grünphase für die Linksabbiegerspur auf der (mittleren) Geradeausspur trotz des für diese Spur abgestrahlten roten Ampellichtes in die Kreuzung einfährt, um anschließend nach links abzubiegen.«