KG - Urteil vom 23.03.2001
2 Ss 33/01; 3 Ws (B) 84/01
Normen:
StVG § 25 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)322c
NZV 2001, 311
VRS 100, 379

Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung bei rotem Ampellicht auf Geradeausspur, anschließendes Linksabbiegen bei grünem Ampellicht für die Linksabbiegespur

KG, Urteil vom 23.03.2001 - Aktenzeichen 2 Ss 33/01; 3 Ws (B) 84/01

DRsp Nr. 2004/1305

Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung bei rotem Ampellicht auf Geradeausspur, anschließendes Linksabbiegen bei grünem Ampellicht für die Linksabbiegespur

»Ein qualifizierter Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 34.2. des Bußgeldkatalogs liegt nicht vor, wenn der Betroffene mit dem Fahrzeug während der Grünphase für die Linksabbiegerspur auf der (mittleren) Geradeausspur trotz des für diese Spur abgestrahlten roten Ampellichtes in die Kreuzung einfährt, um anschließend nach links abzubiegen.«

Normenkette:

StVG § 25 ;
Fundstellen
DRsp II(294)322c
NZV 2001, 311
VRS 100, 379