I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs zu einer Geldbuße von 50,00 EUR verurteilt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fuhr der Betroffene am 26. Juni 2004 mit einem Oldtimer-Fahrzeug der Marke General Motors - GMC mit dem roten Kennzeichen S an den Grenzübergang Bad Muskau. Er hatte die Absicht, das Fahrzeug preiswert in der Republik Polen zu betanken. Aus einer Gesamtschau der vom Amtsgericht getroffenen Festsstellungen - insbesondere der Ziffernfolge des Kennzeichens - ergibt sich, dass die roten Kennzeichen aufgrund der
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