Keine Anwendung der Lückenrechtsprechung im Falle des Vorbeifahrens an einem vereinzelt stehenden Fahrzeugs
KG, Urteil vom 22.03.2001 - Aktenzeichen 12 U 8148/99
DRsp Nr. 2003/16211
Keine Anwendung der Lückenrechtsprechung im Falle des Vorbeifahrens an einem vereinzelt stehenden Fahrzeugs
Die Pflicht des Kraftfahrers, der bei dichtem Verkehr eine Kolonne stehender oder langsamer fahrender Fahrzeuge überholt, sich auf Querverkehr aus größeren Lücken einzurichten (Lückenrechtsprechung) trifft nicht denjenigen, der an einem vereinzelt vor einer Einmündung am rechten Fahrbahnrand stehenden Fahrzeug vorbeifährt.