Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung nach § 24 a (genauer: Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3) StVG zu einer Geldbuße von 500,-- DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn angeordnet. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat mit der Sachrüge vorläufigen Erfolg.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|