FG Saarland - Urteil vom 13.12.2001
2 K 265/97
Normen:
KraftStG § 10 Abs. 1 ; KraftStG § 10 Abs. 4 ; KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; KraftStG § 2 Abs. 1 ; KraftStG § 7 Nr. 1 ;

Kraftfahrzeugsteuer; Kraftfahrzeuganhänger

FG Saarland, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 2 K 265/97

DRsp Nr. 2002/2180

Kraftfahrzeugsteuer; Kraftfahrzeuganhänger

Die Sonderregelung des § 10 KraftStG für Kraftfahrzeuganhänger, wonach auf Antrag die Steuer für das Halten eines Anhängers nicht erhoben wird, solange er ausschließlich hinter Zugmaschinen geführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Kraftfahrzeugsteuer gezahlt wird, lässt die Steuerpflicht des Halters für Zeiten, in denen der Anhänger nicht zum Einsatz kommt, unberührt.

Normenkette:

KraftStG § 10 Abs. 1 ; KraftStG § 10 Abs. 4 ; KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; KraftStG § 2 Abs. 1 ; KraftStG § 7 Nr. 1 ;

Tatbestand: