OLG Brandenburg - Urteil vom 18.07.2001
14 U 159/99
Normen:
StPO § 170 Abs. 2 ; VVG § 61 ; ZPO § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 713 § 546 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 102, 39
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 14 O 209/99 ,

Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.07.2001 - Aktenzeichen 14 U 159/99

DRsp Nr. 2002/5463

Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert

Wenn eine starke Alkoholisierung und dadurch jedenfalls relative Fahruntüchtigkeit beim Fahrer eines KFZ laut Sachverständigengutachten vorlag und die Gesamtschau aller Faktoren ergibt, dass das Unfallgeschehen nur aufgrund starker Alkoholisierung zu erklären ist, kann ein Leistungsausschluss nach § 61 VVG infolge grob fahrlässiger Unfallverursachung gegeben sein, obwohl das Ergebnis einer Blutalkoholuntersuchung lediglich auf einem Analysewert beruht.

Normenkette:

StPO § 170 Abs. 2 ; VVG § 61 ; ZPO § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 713 § 546 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer mit ihr abgeschlossenen Vollkaskoversicherung in Anspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls, der sich am 7. Februar 1997 gegen 04:20 Uhr auf der N Chaussee in A, Ortsteil S, ereignete.