LG Bielefeld - 12.10.1998 (2 O 366/98) - DRsp Nr. 1999/5659
LG Bielefeld, vom 12.10.1998 - Aktenzeichen 2 O 366/98
DRsp Nr. 1999/5659
Der Beweis des ersten Anscheins spricht für ein Verschulden des überholenden Fahrzeugführers, wenn dieser ohne ersichtlichen Grund mit dem zu überholenden Fahrzeug kollidiert.