OLG Köln - Urteil vom 05.03.2001
16 U 93/00
Normen:
BGB § 459 § 472 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 461
DRsp I(130)511b-c

Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf; Rüge mangelnder Funktionstauglichkeit des Motors; Kaufpreisminderung in Höhe mangelbedingter Reparaturkosten

OLG Köln, Urteil vom 05.03.2001 - Aktenzeichen 16 U 93/00

DRsp Nr. 2004/1478

Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf; Rüge mangelnder Funktionstauglichkeit des Motors; Kaufpreisminderung in Höhe mangelbedingter Reparaturkosten

1. Mangelnde Funktionstauglichkeit des Motors eines gekauften Gebrauchtwagens ist je nach dem Verhältnis zu Fahrzeugalter, Laufleistung und Kaufpreis als haftungsbegründender Fehler anzusehen. 2. Mögliche Bemessung der geltend gemachten Kaufpreisminderung nach den Reparaturkosten.

Normenkette:

BGB § 459 § 472 ;
Fundstellen
DAR 2001, 461
DRsp I(130)511b-c