Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf; Rüge mangelnder Funktionstauglichkeit des Motors; Kaufpreisminderung in Höhe mangelbedingter Reparaturkosten
OLG Köln, Urteil vom 05.03.2001 - Aktenzeichen 16 U 93/00
DRsp Nr. 2004/1478
Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf; Rüge mangelnder Funktionstauglichkeit des Motors; Kaufpreisminderung in Höhe mangelbedingter Reparaturkosten
1. Mangelnde Funktionstauglichkeit des Motors eines gekauften Gebrauchtwagens ist je nach dem Verhältnis zu Fahrzeugalter, Laufleistung und Kaufpreis als haftungsbegründender Fehler anzusehen.2. Mögliche Bemessung der geltend gemachten Kaufpreisminderung nach den Reparaturkosten.