Mandant fährt auf Fahrzeug mit defekten Bremslichtern auf

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mandant ist auf das vor ihm abbremsende Kraftfahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... aufgefahren.

Der zunächst gegen meinen Mandanten sprechende Beweis des ersten Anscheins ist jedoch durch den Gegenbeweis widerlegt, dass beim Abbremsen Ihre... Versicherungsnehmer... die Bremslichter seines/ihres Fahrzeugs nicht aufleuchteten.

Die vom Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... ausgehende Betriebsgefahr ist gegenüber der des Fahrzeugs meines Mandanten doppelt so hoch zu bewerten (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.03.1982 - 10 U 245/81, VersR 1982, 1205).

Ihre Haftung am entstandenen Schaden ist dementsprechend mit 2/3 zu 1/3 zu Ihren Lasten zu bewerten.