Der Betroffene fuhr am 29.10.1999 um 11.15 Uhr mit einem Pkw auf der Bundesstraße von C. kommend in Richtung S. Im Gemeindebereich von Sc. hielt er zwischen km 26,5 und 27,0 statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eine Geschwindigkeit von 159 km/h ein. Unter Berücksichtigung einer Messtoleranz von 10 % betrug die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit mindestens 143 km/h.
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