Mithaftungsquote, wenn mit Spurwechsel wegen Hindernis zu rechnen ist

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre... Versicherungsnehmer... ist ein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten, weil sie/er auf der Überholspur der Autobahn fahrend das Hindernis auf der Normalspur meines vor ihm fahrenden Mandanten hätte erkennen können. Er/Sie hätte sich deshalb auf den zu erwartenden Fahrspurwechsel jederzeit als Idealfahrer einstellen müssen.  

Obwohl sie/er die mit einem Spurwechsel verbundene Gefahr auf sich zukommen sah, hat sie/er nicht zu ihrer Abwendung stark abgebremst.

Bei Abwägung aller unfallursächlichen Umstände trifft Ihre Gesellschaft eine Mithaftung von 1/3, zumindest aus der Betriebsgefahr.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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