BayObLG, Urteil vom 17.04.2001 - Aktenzeichen 4 St RR 31/01
DRsp Nr. 2001/7886
Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten
»Wechselt ein alleinfahrender Kraftfahrer das zunächst für das Fahrerfach 1 des EG-Kontrollgeräte (Zweifahrergerät) eingelegte Schaublatt, auf dem die Lenkzeit aufgezeichnet wird, in das Fahrerfach 2, wobei er gleichzeitig ein weiteres auf ihn laufendes Schaublatt in das Fahrerfach 1 einlegt, um die Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeit zu verschleiern, so ist dieses Verhalten ordnungswidrig im Sinne des FPersG, erfüllt aber nicht den Tatbestand des § 268 Abs. 3StGB.«