BayObLG - Urteil vom 17.04.2001
4 St RR 31/01
Normen:
StGB § 268 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2001, 371
NZV 2001, 522
VRS 100, 444

Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

BayObLG, Urteil vom 17.04.2001 - Aktenzeichen 4 St RR 31/01

DRsp Nr. 2001/7886

Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

»Wechselt ein alleinfahrender Kraftfahrer das zunächst für das Fahrerfach 1 des EG-Kontrollgeräte (Zweifahrergerät) eingelegte Schaublatt, auf dem die Lenkzeit aufgezeichnet wird, in das Fahrerfach 2, wobei er gleichzeitig ein weiteres auf ihn laufendes Schaublatt in das Fahrerfach 1 einlegt, um die Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeit zu verschleiern, so ist dieses Verhalten ordnungswidrig im Sinne des FPersG, erfüllt aber nicht den Tatbestand des § 268 Abs. 3 StGB

Normenkette:

StGB § 268 Abs. 3 ;

Tatbestand