Durch Bußgeldbescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Münster vom 21. Januar 2003 ist gegen den Betroffenen wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 53 km/h und wegen Führens eines Kraftfahrzeuges, dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaßen, Geldbußen in Höhe von 150,00 EUR und 75,00 EUR und, unter Einräumung des Vollstreckungsaufschubs gemäß § 25 Abs. 2 a StVG, eine einmonatiges Fahrverbot verhängt worden. Der Betroffene soll die vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten am 18. November 2002 um 01.15 Uhr auf der BAB A 1 im Bereich km 273,0 bis 270,0 begangen haben.
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