Nutzungsentgang

Autor: Eckersdorf

Eine Nutzungsausfallentschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile wird nicht gezahlt. Nur bei gewerblicher Nutzung des Unfallfahrzeugs wird ein konkreter nachzuweisender Verdienstausfall erstattet. Auch Vorhaltekosten werden nicht erstattet.