Autor: Eckersdorf |
Die Aufwendungen für einen Zwischenkredit werden nicht erstattet. Der Geschädigte hat jedoch im Falle des Zahlungsverzuges von der Versicherung einen Anspruch auf den gesetzlichen Verzugszins, der zzt. 12,25 % (Stand 30.10.2022) jährlich beträgt.
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