Gepäck- und Kleiderschaden

Autor: Eckersdorf

Nicht ersetzt wird Geld, Schmuck (ausgenommen Uhren), Münzen, Wertpapiere etc. Eine Beschädigung an beförderten Sachen (Kleidung, Fotoapparat etc.) muss nachgewiesen werden.

Dieser Schaden wird gegen Beleg bis zur Grenze des Zeitwerts ersetzt, oder die Reparaturkosten werden erstattet.