Die zulässige Berufung des Klägers hat nur in geringem Umfang Erfolg. Aufgrund des Verkehrsunfalls vom 9. April 1999 steht ihm aus §§ 7 StVG, 3 und 2 Nr. 1 gegenüber den Beklagten lediglich ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung von 74 DM zu. Außerdem erweist sich der geltend gemachte Feststellungsantrag in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang als begründet.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|