OLG Celle - Urteil vom 30.08.2001
14 U 295/00
Normen:
StVG § 7 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 1160/00

OLG Celle - Urteil vom 30.08.2001 (14 U 295/00) - DRsp Nr. 2002/73

OLG Celle, Urteil vom 30.08.2001 - Aktenzeichen 14 U 295/00

DRsp Nr. 2002/73

»Abwägung zwischen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs (40 %) und Verschulden eines 8 3/4 Jahre alten Kindes (60 %)«

Normenkette:

StVG § 7 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Klägers hat nur in geringem Umfang Erfolg. Aufgrund des Verkehrsunfalls vom 9. April 1999 steht ihm aus §§ 7 StVG, 3 und 2 Nr. 1 gegenüber den Beklagten lediglich ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung von 74 DM zu. Außerdem erweist sich der geltend gemachte Feststellungsantrag in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang als begründet.